Bei der Quellen-TKÜ erhält die Bundespolizei in bestimmten Fällen die Möglichkeit verschlüsselte Kommunikation auf Handys und Computern zu überwachen. Bei „Staatstrojanern“ handelt es sich dabei um ein Überwachungssoftware, die laufende Kommunikation oder bestehende Daten ohne Wissen des Betroffenen an die Sicherheitsbehörden weiterleitet. Armand Zorn betont, dass es der SPD-Bundestagsfraktion gelang, hier viel engere rechtliche Grenzen im Gesetz zu verankern als es die CD/CSU wollte. Dennoch geht ihm das Gesetz in diesem Punkt immer noch zu weit. Kritisch sieht Zorn dabei die „präventive Telekommunikationsüberwachung“, die sich gegen Personen richtet, gegen die noch kein Tatverdacht begründet ist und daher auch noch keine strafprozessualen Maßnahme möglich sind. „Dies geht eindeutig zu weit“, so Zorn, „angesichts der heutigen technischen Möglichkeiten ist die Grenze zwischen legitimer Gefahrenabwehr und Verbrechensbekämpfung und einem ausufernden Überwachungsstaat sehr schmal und darf keinesfalls überschritten werden!“
Zorn, der über viele Jahre als Unternehmensberater Firmen sowohl bei der digitalen Transformation als auch bei der Einhaltung von Regeln (Compliance) beriet und bei den jüngsten Koalitionsverhandlungen im Frankfurter Römer für die Frankfurter SPD den Teil des aktuellen Koalitionsvertrags aushandelte, der die Digitalisierung der Stadtverwaltung betrifft, kandidiert bei der Bundestagswahl am 26. September als Direktkandidat der SPD im Frankfurter Westen. Dieses zumindest in diesem Aspekt misslungene Gesetz zeige, so Zorn, dass im Bundestag viel mehr Kompetenz sowohl hinsichtlich der Gestaltung der digitalen Transformation als auch des Datenschutzes notwendig sei. „Natürlich muss auch die Polizei auf der Höhe der Zeit sein und technisch aufrüsten, aber wenn Menschen Angst bekommen, jede ihrer WhatsApp-Nachrichten und Handyfotos könnte vom Staat überwacht werden, schaffen wir ein Klima des Misstrauens und der Staatsverdrossenheit, das gefährliche Folgen haben kann.“, warnt Zorn.