Corona-Zuschüsse für Tierheime im Bundeshaushalt 2021 veranschlagt: Antragstellung ab heute möglich

|   Bundespolitik

Zur Verbesserung der Situation in den Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen (das sind z.B. Gnadenhöfe) und zur Gewährleistung des Tierwohls bei der Bewältigung der coronabedingten Herausforderungen hat der Deutsche Bundestag Ausgaben für Zuschüsse im Gesamtumfang von 5 Millionen Euro im Bundeshaushalt 2021 veranschlagt.

Dazu die Frankfurter SPD-Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen: „Jetzt ist es wichtig, dass die finanziellen Mittel jetzt schnell die betroffenen Tierheime erreichen. Deshalb erfolgt die Zuwendung in einem unbürokratischen Verfahren. Das ist ganz wesentlich auf Druck der Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss erfolgt. Die Bewirtschaftung der Mittel wurde dem BMU übertragen“.

Ab heute sind  Anträge auf Gewährung von Zuschüssen für einen Zeitraum von 4 Wochen über das Bundesamt für Naturschutz (BfN) möglich.

Die Anträge sowie die wenigen erforderlichen Anlagen sind ausschließlich in elektronischer Form über die Internetadresse https://ptoutline.eu/app/tierheime einzureichen.

Als Empfänger kommen Einrichtungen in Frage, die zwischen 1. April 2020 und 31. März 2021 Mindereinnahmen oder Mehrausgaben plausibel machen. Doppelförderungen z.B. mit Landesmitteln werden ausgeschlossen. Die Förderung pro Einrichtung ist auf 7.500 € pauschal festgelegt.