Der ABG-Mietenstopp sollte auch für geförderte Wohnungen gelten

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Die SPD-Fraktion im Römer erwartet, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG den vereinbarten Mietenstopp auch für den geförderten Wohnraum umsetzt. Dieser sieht eine maximale Steigerung der Mieten um ein Prozent pro Jahr vor.

„Es ist niemandem zu erklären, dass der Mietentopp ausgerechnet nicht für die Wohnungen gelten soll, in denen Menschen mit geringen Einkommen leben. ABG-Geschäftsführer Frank Junker sollte daher auch bei den geförderten Wohnungen freiwillig auf höhere Mietsteigerungen verzichten, anstatt diese auf gerichtlichen Weg durchzusetzen. Schließlich ist er nicht dazu gezwungen, die Mieten um mehr als ein Prozent pro Jahr zu erhöhen und erkönnte sich diesen freiwilligen Schritt ja auch durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung absichern lassen“, so die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Römer. 

Meyer betont, dass frank Junker große Erfolge bei der Sanierung der städtischen Wohnungsbaugesellschaft erzielt hat und die ABG seit vielen Jahren erfolgreich führt: „Seine Erfolge sind unbestritten, aber schon das vehemente Eintreten gegen den Mietenstopp vor einigen Jahren wurde völlig zurecht von vielen Frankfurter Bürgerinnen und Bürgern stark kritisiert. Schließlich ist eine städtische Wohnungsbaugesellschaft nicht mit einem im Privatbesitz befindlichen Wohnungsunternehmen vergleichbar und hat eine hohe soziale Verantwortung für die Wohnraumversorgung in Frankfurt. Auch die zunächst pauschale Ablehnung höherer Quoten für den geförderten Wohnungsbau oder missverständliche Äußerungen zu einem möglichen Baustopp haben zu Irritationen bei vielen Stadtverordneten und in der Branche geführt. Ich würde mir wünschen, dass Frank Junker auch in den nächsten Jahren die ABG mit Augenmaß und sozialer Verantwortung führt.“

Allerdings sieht Meyer auch eine Verantwortung des Magistrats bei der Umsetzung der wohnungspolitischen Ziele der Koalition: „Mir ist völlig bewusst, dass Frank Junker als Geschäftsführer immer auch das wirtschaftliche Wohl der ABG im Blick haben und vor möglichen Risiken warnen muss. Auch der Aufsichtsrat der ABG kann nicht einfach Entscheidungen treffen, die den Gewinn der ABG schmälern. Einzig der Magistrat hat über die Gesellschafterversammlung die Möglichkeit, entsprechende Weisungen zu erteilen. Von dieser Möglichkeit muss der Magistrat aber auch Gebrauch machen, wenn dies im Sinne der Bürgerinnen und Bürger ist.“