Frankfurt braucht ein allgemeines Vorkaufsrecht

|   Stadtpolitik

Die SPD-Fraktion im Römer hofft weiterhin, dass sich SPD, Grüne und FDP bei den Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene auf die Verankerung eines kommunalen Vorkaufsrechts im Baugesetzbuch verständigen.

Almuth Meyer – wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Römer

Das Bundesverwaltungsgericht entschied in der vergangenen Woche, dass eine Kommune das Vorkaufsrecht für ein Grundstück im Geltungsbereich einer Milieuschutzsatzung nicht auf Grundlage der Annahme ausüben darf, dass der Käufer oder die Käuferin erhaltungswidrige Nutzungsabsichten verfolgten.

„Wenn Frankfurt sein Vorkaufsrecht selbst in Milieuschutzgebieten nur noch in Ausnahmefällen ausüben könnte, würde eine der wenigen wirksamen Maßnahmen zum Schutz der Mieterinnen und Mieter wegfallen“ so Meyer.

Meyer ist davon überzeugt, dass ein ganzes Bündel von Maßnahmen gebraucht wird, um unseriöser Immobilienspekulation wirkungsvoll entgegentreten zu können: „Wir brauchen neben einem allgemeinen kommunalen Vorkaufsrecht endlich auch ein Verbot von Leerstand und Zweckentfremdung. Dieses könnte es auch in Hessen längst geben, wenn die regierende CDU sich nicht mit Händen und Füßen gegen ein solches Gesetz wehren würde. Ebenfalls wichtig wäre eine rechtliche Möglichkeit für die Stadt Frankfurt, die Umwandlung vom Mietwohnungen in Eigentumswohnungen zu untersagen. Das neue Baulandmobilisierungsgesetz des Bundes bietet diese Möglichkeit schon seit Mitte des Jahres, aber es fehlt die Umsetzung auf Landesebene. Ich befürchte, dass die schwarz-grüne Landeregierung auch dieses Thema verschleppen will, oder den Genehmigungsvorbehalt einschränken möchte. Aus meiner Sicht sollte jede einzelne Umwandlung genehmigungspflichtig werden. Wir fordern die Regierungen in Bund und Land auf, uns beim Schutz von Mieter:innenrechten wirksam zu unterstützen!“