Günstige Mieten durch die Senkung des Erbbauzinses für städtische Grundstücke ermöglichen

|   Stadtpolitik

Die SPD-Fraktion im Römer will die Erbbauzinsen für städtische Grundstücke dort deutlich senken, wo damit dauerhaft günstige Wohnungsmieten gesichert werden können.

„Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, den Erbbauzinssatz auf 1,5 % des Bodenwerts oder weniger abzusenken, wenn dadurch geförderter und bezahlbarer Wohnraum entstehen kann und gemeinwohlorientierte Akteur:innen unterstützt werden. An diesem Ziel halten wir fest. In Einzelfällen, z.B. bei Konzeptvergaben oder dem jüngst über die neue Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt abgewickelten Verkauf eines privaten Mietshauses an eine Genossenschaft, verzichtet die Stadt bereits auf den sonst üblichen Zinssatz von 2,5 %. Das soll in Zukunft der Normalfall werden“, so Almuth Meyer, die wohnungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion.

Während von einigen Jahren noch der Wunsch der CDU auf eine Erhöhung des Erbbauzinssatzes von SPD und Grünen verhindert werden musste, ist mittlerweile nahezu allen Beteiligten klar, dass selbst gleichbleibende Erbbauzinsen bei rasant steigenden Bodenpreisen zu einer erheblichen Verteuerung des entstehenden Wohnraums führen.

„Wir wollen aber auf städtischen Grundstücken keine Luxuswohnungen. Daher müssen städtische Grundstücke in Zukunft grundsätzlich im Rahmen einer Konzeptvergabe vergeben werden, bei der der Preis des entstehenden Wohnraums eine entscheidende Rolle spielt. Dafür kann die Stadt dann auch guten Gewissens Abstriche bei der Höhe des Erbbauzinssatzes machen;“ so Meyer.

Meyer geht davon aus, dass die Koalition in Kürze einen entsprechenden Grundsatzantrag auf der Basis des Koalitionsvertrags vorlegt und der Magistrat dann zügig einen Verfahrensvorschlag erarbeitet.

Klärungsbedarf sieht Meyer bei der Verlängerung auslaufender Erbbauverträge bzw. dem Weiterverkauf von Erbbaurechten: „In der Regel wird bei einer Verlängerung der Erbbauzinssatz angepasst bzw. die Berechnung erfolgt auf der Basis des neuen Bodenwerts. Dies ist auch bei einem Weiterverkauf des Erbbaurechts üblich. Das kann zu erheblichen Kostensteigerungen für die Betroffenen und eben auch zur Verteuerung des Wohnraums führen. Hier müssen wir Regelungen finden, die extreme Preissteigerungen für Eigennutzer:innen verhindern   und bei einer Veräußerung des Erbbaurechts die Schaffung preiswerten Wohnraums fördern.“

Meyer würde sich wünschen, dass auch die stadtnahen Stiftungen und die Kirchen das reformierte Erbbaurechtsverfahren der Stadt übernehmen bzw. prüfen: „Die Stiftungen und die Kirchen verfügen in Frankfurt über einen erheblichen Grundbesitz, der in der Regel nicht veräußert, sondern in Erbpacht vergeben wird. Natürlich entscheiden Stiftungen und Kirchen autark und müssen immer ihren originären Auftrag bzw. den Stiftungszweck im Blick haben, aber die Konzeptvergabe von Grundstücken und die Förderung langfristig stabiler Mieten sollten auch im Interesse dieser Institutionen sein.“