Jürgen Gasper. Für E-Scooter auf Gehsteigen Gebühren erheben

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Auch nach dem bis Ende Februar angekündigten Rückzug des E-Scooter Verleihers WIND aus Frankfurt mit teilweise 1600 Rollern auf den Gehsteigen der Stadt sieht die Frankfurter SPD Regulierungsbedarf. Jürgen Gasper, Mitglied des Vorstands der Frankfurter SPD: „Wir bitten Verkehrsdezernent Klaus Oesterling die angekündigte Regulierung möglichst bald einzuleiten und Gebühren festzusetzen, da es inzwischen auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung eine entsprechende Entscheidung gibt.

Jürgen Gasper: „Die Bereitstellung von Leihfahrrädern stellt eine straßenrechtliche Sondernutzung dar. Das bedeutet, dass die gewerbliche Vermietung derartiger Fahrzeuge nicht vom sogenannten „Gemeingebrauch“ gedeckt ist, der kostenfrei jedermann gestattet ist.“ Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte in seiner Entscheidung ausgeführt, dass dann, wenn das Abstellen derartiger Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum überwiegend zu einem anderen Zweck, als der späteren Wiederinbetriebnahme erfolgt, von einer Sondernutzung der Straße auszugehen ist, die nach dem Straßenrecht grundsätzlich erlaubnispflichtig ist. Hiervon ist bei Leihfahrrädern auszugehen, weil nach der spezifischen Funktionsweise des Vermietungsgeschäfts das Abstellen der Fahrräder zwar auch zum Zwecke der späteren Wiederinbetriebnahme erfolgt; im Vordergrund aber der mit dem abgestellten Fahrzeug verfolgte gewerbliche Zweck steht, den Abschluss eines Mietvertrags zu bewirken. Nichts anderes als für Leihfahrräder kann der Sache nach auch für E-Scooter gelten.  Hinzu kommt,, so Gasper, dass die Beeinträchtigung der Nutzung von Gehwegen und Plätzen für Fußgänger durch E-Scooter gerade in Frankfurt ein noch größeres Ausmaß angenommen hat, als durch die Leihfahrräder. 

Auch wenn die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster nur für das Land Nordrhein-Westfalen Gültigkeit beanspruchen kann, zeige diese Entscheidung, so Jürgen Gasper, dass den Kommunen auch unter der gegenwärtigen Rechtslage Handlungsoptionen bleiben, die es zu prüfen und zu nutzen gilt. Für Sondernutzungen können Kommunen nach Maßgabe entsprechender Gebührensatzungen Gebühren erheben. Jürgen Gasper fordert: Auch hiervon sollte die Stadt Frankfurt Gebrauch machen!