Miet- und Pachterlass für Kultureinrichtungen

|   Stadtpolitik

Die SPD-Fraktion im Römer will angesichts der Corona-Pandemie einen Miet- und Pachterlass für Kultureinrichtungen durchsetzen, die in städtischen Liegenschaften untergebracht sind. Die Koalitionspartner von CDU und Grünen wollen diesem Vorschlag aber bislang nicht zustimmen.

„Die bisher gewährte Mietstundung war wichtig, schiebt die Pleite der meisten Kultureinrichtungen aber nur hinaus. Ich kenne keine Kultureinrichtungen, die in der Lage wären, die aufgelaufenen Pacht- bzw. Mietzahlungen nachträglich zu begleichen. Als Folge müssten sie wegen einer Überschuldung irgendwann Insolvenz anmelden. Ich bin heilfroh, dass ich mein kleines Theater noch vor der Pandemie geschlossen habe“, so Thomas Bäppler-Wolf, der viele Jahre als Bäppi la Belle das „Theatrallalla“ betrieben hatte. 

Bäppler-Wolf hält einen Pacht- bzw. Mieterlass angesichts der drohenden Pleitewelle auch wirtschaftlich für vertretbar, da sich für viele Räume kaum Nachmieterinnen oder Nachmieter finden lassen würden. Er ist enttäuscht über die bisher ablehnende Haltung der Koalitionspartner: „Wenn es um Solidaritätsbekundungen geht, sind alle schnell dabei. Aber sobald ein konkreter Vorschlag auf dem Tisch liegt, der wirklich hilft, gehen CDU und Grüne mutlos auf Tauchstation. Schon den Notfallfonds von Kulturdezernentin Ina Hartwig hätten unsere Koalitionspartner am liebsten verhindert – nur die Beharrlichkeit und Courage der Dezernentin hat dafür gesorgt, dass mit diesem Geld notleidenden Kulturschaffenden schnell und unbürokratisch geholfen werden konnte.“

Konkret sieht der Vorschlag der SPD vor, den Kultureinrichtungen in städtischen Liegenschaften einen Pacht- und Mieterlass für den Zeitraum zu gewähren, in dem sie aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nachweislich keine bzw. nur geringfüge Einnahmen erzielen konnten. In den städtischen Gesellschaften (z.B. ABG) soll dieser Erlass über den Aufsichtsrat bzw. die Gesellschafterversammlung ebenfalls durchgesetzt werden. Bei den stadtnahen Stiftungen soll sich der Magistrat für einen Erlass einsetzen, und bei privaten Vermieterinnen und Vermietern soll zumindest für einen Teilerlass der Pacht bzw. Miete geworben werden.

„Stellen wir uns nur vor, die Pandemie ist zu Ende, aber es ist nichts mehr da, wo wir dann hingehen können – auch wenn wir endlich wieder dürfen. Das kann nicht unser Ziel sein. Und es muss nicht so kommen, wenn wir vorausschauend handeln. Jetzt ist Solidarität gefragt“, appelliert Bäppler-Wolf abschließend.