Die Situation im Frankfurter Bahnhofsviertel und die aktuell diskutierten Maßnahmen kommentiert der Parteivorsitzende der SPD Frankfurt, Kolja Müller, wie folgt: „Wer über das Bahnhofsviertel spricht, darf weder die Realitäten der Anwohnenden noch die Würde derjenigen vergessen, die in den Straßen Schutz oder Hilfe suchen. Es ist für viele ein Tor zu unserer Stadt. In ihm spiegeln sich Potenzial und Herausforderungen. Neben kultureller Vielfalt, Gastronomie, Nachtleben und Kreativwirtschaft begegnen uns Armut, Sucht, Obdachlosigkeit und gesundheitliche Notlagen sowie Fragen der Sicherheit und Ordnung.
Für die Frankfurter SPD ist klar: Wir wollen dem Bahnhofsviertel seine Chancen zurückgeben. Mit einem klugen Zusammenspiel aus Hilfe, Prävention, Ordnung und sozialer Infrastruktur. Ich unterstütze deshalb die Errichtung eines integrierten Suchthilfezentrums in der Niddastraße 76. Es ist ein Schritt, um drogenkranken Menschen zu helfen – statt sie auf der Straße sich selbst zu überlassen.
Gleichzeitig sehen wir, dass das Viertel an seine Belastungsgrenzen kommt. Wir halten es deshalb für vertretbar und notwendig, überregionale Strukturen zu fordern. Die Bevölkerung erwartet vom Magistrat Entscheidungen. Die Initiative, auswärtige Drogenkranke abzuweisen, ist keine Abkehr von Hilfe, sondern der richtige Versuch, Hilfe gemeinsam mit anderen Kommunen verantwortungsvoll zu steuern. Das ist eine Führungsentscheidung unseres Oberbürgermeisters Mike Josef, wie sie die Bevölkerung auch innerhalb der Koalition erwartet. So wie es bereits frühere Maßnahmen waren: die Einführung der Waffenverbotszone, die ausgeweitete Videoüberwachung und eine engere Taktung von Reinigungsintervallen.
Solche Maßnahmen entfalten dann Wirkung, wenn sie Teil eines Gesamtkonzepts sind, das Sicherheit nicht gegen Menschlichkeit ausspielt. Darauf werden wir gemeinsam mit unserem Oberbürgermeister achten.
Wir wissen: Die Lage im Bahnhofsviertel ist komplex. Polemische Debatten helfen niemandem. Wir setzen auf eine Politik der Verhältnismäßigkeit und der doppelten Verantwortung: für die Schutzbedürftigen ebenso wie für die Anwohnenden, Gewerbetreibenden und Passanten.“