SPD Kalbach-Riedberg fordert: Keine Negativzinsen auf Sichteinlagen und Sparkonten bei Kreditinstituten bis 100.000 EUR

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Der SPD-Ortsverein Kalbach-Riedberg setzt sich für eine gesetzliche Regelung zur Freistellung von Gebühren für Sichteinlagen (Giro- und Tagesgeldkonten) sowie Sparkonten bei Kreditinstituten bis 100.000 EUR – analog zur Einlagensicherung – ein.

Niedrig- bzw. Nullzinsen sind ein Beleg für die ungelösten wirtschaftlichen Verwerfungen, verursacht durch die Bankenkrise 2008/2009.

Die EZB hat zur Rettung des EURO und der Banken Kredite zu niedrigen Zinsen an die Geschäftsbanken vergeben, damit die Realwirtschaft wieder in Schwung kommen sollte.

Fiskalpolitische Maßnahmen (Ausweitung der öffentlichen Investitionen) unterblieben mit Verweis auf die Schuldenbremse, EURO-Schuldengrenze (60% vom BIP) und dem Festhalten an der „Schwarzen Null“.

Das den Banken zur Verfügung gestellte Geld sollten diese für Kredite an ihre Kunden (Unternehmen und private Haushalte) verwenden.

Dieser Transmissionsmechanismus funktionierte jedoch nicht, da viele Banken ihr Geld als Liquiditätsreserve bei der EZB hinterlegten.

Seit dem 16. März 2016 beträgt der Zinssatz 0 % p.a. für Kredite der EZB an die Banken. Für Einlagen der Banken bei der EZB sind seit dem 18. September 2019 0,5 % Zinsen p.a. (0,4 % Zinsen p.a. seit dem 16. März 2016) zu zahlen.

Falls eine Bank also keine Kredite vergibt und das Geld bei der EZB hortet, muss sie „Negativ-/Strafzinsen“ zahlen. Durch eine Sonderregelung aufgrund der Corona-Pandemie können die Banken eine teilweise Reduktion dieser „Strafzinsen“ erreichen.

Es stellt sich nunmehr die Frage, warum gerade Bezieher von geringen und mittleren Einkommen für ihr Erspartes einen „Strafzins“ in Form von Verwahrungsgebühren zur Rettung der Banken zahlen sollen.

Die Sparmotive bestehen doch nicht in der Suche nach einer irgendwie gearteten Finanzspekulation mit der Aussicht auf schnellen Profit, so SPD-Ortsvereins-vorstandsmitglied Matthias Jakob, sondern in dem Wunsche für die Wechselfälle des Lebens (Arbeitslosigkeit, Alter, Pflegebedarf) Vorsorge zu treffen.

Für den Bezug von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II, Grundrente) sind bestimmte Freibeträge für Schonvermögen vorgesehen. Einige Banken berechnen bereits für

Giro- und Tagesgeldkonten Strafzinsen (Verwahrentgelte) ab Guthabenbeträge von 1 EUR. Falls ein Bezieher von Sozialleistungen sein Geld vom Bankkonto abhebt wird dies als Einkommen gewertet und der Bezug seiner Sozialleistung entsprechend gekürzt.

Es darf nicht sein, so der SPD-Pressesprecher und stellvertretender Ortsvereins-vorsitzende Wilhelm Ungeheuer, dass gerade die sozial Schwächsten sowie Bezieher von geringen und mittleren Einkommen in unserer Gesellschaft die Lasten der Finanzkrise überproportional zu tragen haben.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird deshalb aufgefordert, ein entsprechendes gesetzliches Verbot von Gebühren bei Sichteinlagen und Sparkonten bis 100.000 EUR pro Kunde und Bank – analog zur Einlagensicherung - gesetzlich zu verankern.