Im Einzelnen geht es um folgende Maßnahmen:
- Einmalig 300 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbständige.
- Einmaliger Familienzuschuss von 100 Euro pro Kind.
- Die Einmalzahlungen an Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen wird auf 200 Euro pro Person erhöht.
- Im öffentlichen Nahverkehr können Busse und Bahnen für nur 9 Euro pro Monat vom Juni bis August genutzt werden.
- Die Energiesteuer auf Sprit wird im gleichen Zeitraum gesenkt.
- Die sogenannte EEG-Umlage wird zum 1.7.2022 abgeschafft und somit die Stromrechnung reduziert.
- Der steuerliche Grundfreibetrag, der Arbeitnehmerpauschbetrag und die Fernpendler-Pauschale werden rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht.