Stadt Frankfurt kauft Mietshaus im Oeder Weg 106

|   Stadtpolitik

Die Stadt Frankfurt am Main hat ihr Vorkaufsrecht für das Mietshaus im Oeder Weg 106 ausgeübt und damit verhindert, dass es in den Besitz des Immobilienunternehmens WPS gerät. Die Frankfurter Bundestagsabgeordnete Ulli Nissen (SPD) hatte zuvor Jan Schneider aufgefordert, den Fall „zur Chefsache zu erklären“ und das städtische Vorkaufsrecht zu nutzen.

„Der Druck von allen Seiten zeigt offenbar Wirkung. Das sind ausnahmsweise gute Nachrichten von der Stadt Frankfurt in Sachen Milieuschutz. Ich freue mich sehr für die Mieter*innen, mit denen ich seit längerem in persönlichem Kontakt stehe. Mein Einsatz gilt weiterhin all denen, die derzeit von der WPS schikaniert und herausmodernisiert werden sollen.

Endlich handelt der Dezernent, wo er doch sonst dem Thema Vorkaufsrechte keine Beachtung schenkt. Das ist ein Erfolg des gemeinschaftlichen Einsatzes von Mieter*innen, Mieterinitiativen und engagierten Wohnungspolitiker*innen.

Ich erwarte vom Baudezernenten, dass er den Mieterschutz nun endlich ernst nimmt. Jede Aussage, bei der er wieder erklärt, dass ihm die Eigentumsförderung wichtiger ist als der Schutz bedrohter Hausgemeinschaften, muss sich für diese wie ein Schlag ins Gesicht anfühlen.

Schneiders Aussage in seiner Pressemitteilung vom 05. Februar, dass die Stadt immer deutlich gemacht habe, dass die Erhaltungssatzungen konsequent angewendet würden, ist eine zynische Aussage für die Bewohner*innen der Häuser, wo das Vorkaufsrecht eben nicht ausgeübt wurde.

Wenn die neuen Eigentümer*innen eine Abwendungserklärung abgegeben, dann ist diese in Frankfurt oft viel zu weichgespült. Jan Schneider soll deshalb nicht die Anzahl von Abwendungserklärungen betonen, sondern sich für eine Verschärfung einsetzen. Andere deutsche Städte wie München geben da deutlich mehr vor – etwa eine festgelegte Höchstgrenze bei Neuvermietungen. Insbesondere müssen die Mieter*innen über die Inhalte der Vereinbarung informiert werden. Sonst können die Mieter*innen sich nicht gegen Verstöße wehren.“