Die Stiftung soll ihren Sitz in dem in Frankfurt geplanten „Haus der Demokratie“ erhalten, das in der Nähe der Paulskirche entstehen soll. Die Stiftung erhält für die Ersteinrichtungsmaßnahmen am Stiftungssitz Frankfurt am Main rund 300.000 Euro vom Bund. Auch die laufenden Kosten für Personal oder Sachmittel trägt der Bund, dafür sind zunächst 1 Millionen Euro vorgesehen. In den folgenden Jahren wird das Budget erhöht. Die Stiftung gilt mit der Verabschiedung des Gesetzes als errichtet.
Insbesondere die SPD hatte sich für die Errichtung der Stiftung eingesetzt, um der Erinnerung an die wechselvolle Geschichte der Demokratie in Deutschland Sichtbarkeit zu verleihen. „Wir wollen Verständnis für Ursachen und Wirkungen wecken und das Wertefundament der freiheitlichen demokratischen Grundordnung anschaulich und breitenwirksam vermitteln. Ziel ist es, den Wert eines demokratisch verfassten Gemeinwesens noch stärker im Bewusstsein der Bevölkerung zu verankern“, so die parlamentarische Geschäftsführerin Marianne Schieder.
Die Stiftung soll aber auch die Orte der Demokratiegeschichte untereinander vernetzen. Dafür wird sie Veranstaltungen an allen Orten der Demokratiegeschichte wie zum Beispiel Weimar, Bonn oder Berlin abhalten.
„Insgesamt bleibt die Stiftung unabhängig und ist allen Orten der Demokratiegeschichte verpflichtet, also nicht nur Frankfurt. Das ist auch gut so“, findet Ulli Nissen. „Der Bund gibt mit dem Gesetz den Rahmen für die Stiftung vor. Die eigentliche Ausgestaltung und Arbeit beginnt jetzt. Dafür müssen noch die Organe der Stiftung besetzt werden. Das sind die Direktorin oder der Direktor der Stiftung, der Stiftungsrat und der Stiftungsbeirat. Das wird nun zügig geschehen“, sagt Ulli Nissen.