Überhöhte Mieten für Einzelhandel und Gastronomie gefährden die Lebensqualität in den Stadtteilen

|   Stadtpolitik

Die SPD-Fraktion im Römer sieht die Lebensqualität in den Stadtteilen durch stark steigende Mieten für kleine Einzelhandelsgeschäfte sowie Gastronomieobjekte gefährdet und appelliert an die Vermieter*innen, bei den Mietforderungen mit Augenmaß vorzugehen.

„Es sollte im Eigeninteresse der Vermieter*innen liegen, verlässliche Mieteinnahmen zu generieren und nicht kurzfristig den maximalen Ertrag zu erzielen.  Gerade in den Stadtteilen braucht es eine möglichst vielfältige Struktur, eine Monokultur aus Handyläden und Kettengastronomie hilft den Menschen da nicht wirklich“, so Holger Tschierschke, der zweite Geschäftsführer der SPD-Fraktion. Als Beispiel führt Tschierschke den jüngsten Bericht über eine Verdreifachung der Miete für die alteingesessene Stadtteilkneipe Heck-Meck in Bockenheim an: „Es ist völlig verständlich, dass bei alten Verträgen eine Mietanpassung erfolgt, aber warum die Miete für eine Traditionsgaststätte bei einem Pächterwechsel verdreifacht werden muss, erschließt sich mir nicht. Ich halte das für eine Fehlentwicklung und bin überzeugt davon, dass dies am Ende auch negative Folgen für die Vermieter*innen hat – ständige Pächterwechsel und häufige Leerstände sind nicht nur schlecht für das Image eines Gebäudes, sondern kosten viel Geld.“

Der Stadtverordnete aus Bornheim sieht dabei die bereits jetzt erkennbaren Leerstände in den Stadtteilen deutlich kritischer als die Leerstände in der Innenstadt: „Natürlich mache ich mir Sorgen um eine attraktive Innenstadt und bin sehr froh, dass die Stadt hier mit vielen Maßnahmen gegensteuert. Aber gerade in den kleinen Stadtteilen ist das Einzelhandels- und Gastronomieangebot oft schon so ausgedünnt, dass weitere Schließungen fatal wären.“ Wirklich durchgreifende Handlungsmöglichkeiten hat die Stadt Frankfurt jedoch nicht. „Natürlich kann die Wirtschaftsförderung die betroffenen Betriebe beraten und wir können an die Vermieter*innen appellieren, aber solange Gewerbemietverträge völlig frei verhandelt werden können, müssen wir uns wohl weiterhin mit Spielhallen oder Wettbüros in den Stadtteilen abfinden. Zumindest für die städtischen Liegenschaften streben wir aber zukünftig auch im Gewerbebereich Konzeptvergaben als Standard an, sodass der Mietvertrag nicht mehr das entscheidende Kriterium für eine Vermietung bzw. Verpachtung ist“, so Tschierschke abschließend.