Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen Frankfurt
Die ASJ ist die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen und ein Forum der Sozialdemokratie, in dem rechtspolitische Fragen analysiert, diskutiert und bewertet werden. Auf der Basis juristischer Fachkenntnisse und sozialdemokratischer Werte formulieren die Mitglieder Lösungsvorschläge in Form von Beschlüssen, Anträgen auf Parteitagen und Gesetzentwürfen. Die ASJ vertritt ihre Standpunkte engagiert in Gremien der SPD, bei öffentlichen Veranstaltungen und in den Medien und berät die Partei in rechts- und innenpolitischen Fragen. Rechts – und Innenpolitik versteht die ASJ auch als Gesellschaftspolitik.
Die ASJ fühlt sich den Werten der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der sozialen Gerechtigkeit verpflichtet. Wir verteidigen die Menschen- und Bürgerrechte und setzen uns für die Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen ein. Unsere besondere Aufmerksamkeit ist dem Schutz unserer Verfassung, unserer Verfassungsorgane und der Achtung der Menschenwürde gewidmet. Zurzeit beschäftigt sich die ASJ Frankfurt mit Themen, die für die Kommunalwahl 2026 relevant sind. Hierzu zählt u.a. die Wohnungspolitik, Sicherheit und Drogenpolitik.
Die ASJ Frankfurt wird durch ein Sprechergremium geleitet, das aus folgenden sieben Personen besteht:
Jan Binger
Uwe Buchhop
Jürgen Gasper
Canan Kesebir
Jochen Kuschert
Farnaz Nasiriamini
Kontakt: uwe.buchhop (at) t-online.de
Das Sprechergremium trifft sich alle zwei Monate zu seinen Sitzungen jeweils um 19.00 Uhr im Bürger:innenbüro, Berger Straße 274.
Die Termine sind:
Donnerstag, 29.Januar 2026
Dienstag, 17. März 2026
Dienstag, 5. Mai 2026
Dienstag, 30. Juni 2026
Dienstag, 1. September 2026
Dienstag, 20. Oktober 2026
Wir freuen uns auf die Mitarbeit engagierter Genossinnen und Genossen.
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratischen Juristen Frankfurt - für den Unterbezirksparteitag am 20. Juni 2026
Amtsangemessene Besoldung in Hessen verfassungssicher herstellen: keine neue Unsicherheit durch fiktive Partnereinkommen
Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:
Die SPD Frankfurt am Main fordert die SPD Hessen und die SPD-Landtagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dass die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter des Landes Hessen dauerhaft, rechtssicher und materiell verfassungsgemäß ausgestaltet wird.
Die SPD-Landtagsfraktion wird insbesondere aufgefordert,
- von einem Besoldungsmodell Abstand zu nehmen, das die behauptete Verfassungsgemäßheit der Besoldung maßgeblich durch die fiktive Berücksichtigung eines Einkommens eines weiteren erwachsenen Haushaltsmitglieds herstellt,
- sicherzustellen, dass die amtsangemessene Alimentation aus der vom Dienstherrn selbst gewährten Besoldung folgt und nicht rechnerisch auf private Haushalts- oder Partnereinkommen verlagert wird,
- die Besoldung so auszugestalten, dass insbesondere Alleinerziehende, Familien ohne weiteres Erwerbseinkommen, Familien mit Sorge- und Pflegearbeit sowie Teilzeitkonstellationen nicht strukturell benachteiligt oder auf individuelle Rechtsdurchsetzung verwiesen werden,
- sicherzustellen, dass die amtsangemessene Alimentation statusbezogen, verlässlich und ohne vorherige individuelle Klageverfahren gewährleistet wird,
- die Besoldung strukturell so auszugestalten, dass sie den Anforderungen des Art. 33 Abs. 5 GG nicht nur formal, sondern dauerhaft und belastbar genügt,
- für die seit Jahren anhängigen Widerspruchs- und Klageverfahren eine faire, rechtssichere und haushalterisch abgesicherte Lösung zu schaffen,
- für absehbare Nachzahlungsverpflichtungen künftig ausreichend haushalterische Vorsorge zu treffen.
- für diejenigen Versorgungsempfängerinnen und -empfänger, welche nach 2015 in den Ruhestand getreten sind und Widerspruch gegen ihre jeweilige Besoldung eingelegt hatten, eine entsprechende Kompensation zu leisten.
- sowie gemeinsam mit den kommunalen Dienstherren (insbesondere Kommunen, Sozialversicherungsträger, Goethe-Uni und TU Darmstadt) für nach dem HBesG vergütete Beamtinnen und Beamten eine Regelung zur Lastentragung hinsichtlich der Nachzahlungsverpflichtungen zu schaffen.
Begründung:
Die amtsangemessene Alimentation ist keine freiwillige staatliche Leistung, sondern verfassungsrechtliche Pflicht. Art. 33 Abs. 5 GG verpflichtet den Dienstherrn, die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu beachten. Dazu gehört insbesondere die Pflicht zur amtsangemessenen Alimentation der Beamtinnen und Beamten sowie ihrer Familien.
Diese Verpflichtung dient nicht allein den Beschäftigten selbst, sondern der Funktionsfähigkeit des demokratischen Rechtsstaats insgesamt. Polizei, Justiz, Schulen, Finanzverwaltung, Ministerialverwaltung und allgemeine Verwaltung sind auf einen leistungsfähigen, unabhängigen und loyalen öffentlichen Dienst angewiesen. Wer vom öffentlichen Dienst besondere Treue, Neutralität und Einsatzbereitschaft verlangt, muss seinerseits die verfassungsrechtlich geschuldete Alimentation gewährleisten.
In Hessen bestehen seit vielen Jahren erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel an der Beamtenbesoldung. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat bereits für die Jahre 2013 bis 2020 festgestellt, dass die hessische Beamtenbesoldung in Teilen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprach. Eine abschließende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Gleichwohl steht seit Jahren im Raum, dass das Land Hessen über einen langen Zeitraum hinweg keine verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet hat.
Vor diesem Hintergrund darf eine Reform nicht lediglich darauf angelegt sein, rechnerisch eine kurzfristige formale Verfassungskonformität herzustellen. Sie muss rechtssicher, materiell tragfähig und dauerhaft belastbar sein.
Der vorliegende hessische Gesetzentwurf vom 12.05.2026 (Drucks. 21/4422) begegnet insoweit erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifeln. Besonders problematisch ist die fiktive Berücksichtigung eines zusätzlichen Einkommens eines weiteren erwachsenen Haushaltsmitglieds. Danach wird bei der Prüfung der Mindestalimentation typisierend angenommen, dass neben der Besoldung des Beamten ein weiteres Einkommen erzielt wird. Dieses Einkommen wird jedoch nicht vom Dienstherrn gezahlt, sondern lediglich statistisch unterstellt.
Damit wird die Verfassungsgemäßheit der Besoldung nicht mehr allein aus der staatlich gewährten Alimentation hergeleitet, sondern teilweise aus angenommenen privaten Lebens- und Erwerbsverhältnissen. Dies birgt die Gefahr, dass die Verantwortung für die Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation faktisch vom Dienstherrn auf die einzelnen Beamtinnen und Beamten verlagert wird.
Besonders problematisch ist dies für Alleinerziehende, Familien ohne weiteres Erwerbseinkommen, Familien mit Sorge- und Pflegearbeit, Teilzeitkonstellationen, Krankheit, Erwerbslosigkeit oder bewusst gewählter familiärer Arbeitsteilung. Gerade in diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die behauptete Verfassungsgemäßheit der Besoldung nur auf dem Papier erreicht wird, während die tatsächlich gezahlte Besoldung die verfassungsrechtlich erforderliche Mindestalimentation unterschreitet.
Betroffene Beamtinnen und Beamte wären dann gezwungen, ihre verfassungsrechtlich geschuldete Alimentation erst individuell durch Widerspruchs- und Klageverfahren durchzusetzen. Dies widerspricht dem traditionellen Verständnis des Alimentationsprinzips. Die amtsangemessene Alimentation ist eine eigenständige Pflicht des Dienstherrn und darf nicht davon abhängen, ob einzelne Beschäftigte bereit oder in der Lage sind, langjährige gerichtliche Verfahren zur Durchsetzung ihrer Rechte zu führen.
Zudem besteht die Gefahr, dass die tatsächliche amtsangemessene Alimentation nicht mehr primär vom statusrechtlichen Amt, der Erfahrung und der ausgeübten Funktion abhängt, sondern zunehmend von privaten Familien- und Haushaltsverhältnissen. Damit verschiebt sich die Besoldung teilweise von einer statusbezogenen hin zu einer haushaltsbezogenen Betrachtung. Dies steht im Spannungsverhältnis zum traditionellen Alimentationsprinzip des Berufsbeamtentums.
Die verfassungsrechtlichen Zweifel an der Berücksichtigung fiktiver Partnereinkommen bestehen nicht nur in Hessen. Vergleichbare Modelle in anderen Bundesländern sind bereits Gegenstand gerichtlicher Verfahren, verfassungsrechtlicher Gutachten und erheblicher Kritik durch Gewerkschaften, Berufsverbände und Teile der Rechtswissenschaft. Dies verdeutlicht, dass es sich nicht um eine rechtssichere und dauerhaft tragfähige Lösung handelt.
Es droht dadurch eine verfassungsrechtliche Schleife: Eine seit Jahren bekannte Unteralimentation wird durch ein Reparaturgesetz formal behoben. Gegen dieses Reparaturgesetz bestehen jedoch wiederum erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel. In der Folge werden erneut Widersprüche, Klagen und Vorlageverfahren geführt. Bis zu einer erneuten höchstrichterlichen Klärung vergehen weitere Jahre. Eine solche dauerhafte Rechtsunsicherheit ist den Beamtinnen und Beamten nicht zumutbar.
Besonders kritisch ist zudem, dass der Gesetzentwurf nach derzeitiger Durchsicht keine Regelung zu rückwirkenden Nachzahlungen oder Ausgleichsleistungen für zurückliegende Jahre enthält. Damit wird zwar eine künftige Verfassungsgemäßheit behauptet; die seit Jahren im Raum stehende Unteralimentation der Vergangenheit bleibt jedoch ungeregelt. Dies betrifft insbesondere diejenigen Beamtinnen und Beamten, die ihre Rechte durch Widerspruch oder Klage gesichert haben.
Hessen kennt dieses Problem seit Jahren. Deshalb überzeugt es nicht, eine weitergehende verfassungssichere Lösung mit Hinweis auf die aktuelle Haushaltslage oder politische Prioritäten zurückzustellen. Verfassungsrechtliche Verpflichtungen stehen nicht unter einem allgemeinen Haushaltsvorbehalt. Wenn über Jahre hinweg absehbar ist, dass erhebliche Nachzahlungsverpflichtungen entstehen können, muss das Land hierfür Vorsorge treffen. Es kann nicht zulasten der Beamtinnen und Beamten gehen, wenn dies über Jahre unterblieben ist.
Die Herstellung einer tatsächlich verfassungsgemäßen Besoldung darf zudem nicht mit dem Hinweis zurückgestellt werden, dass hierfür aktuell keine ausreichenden Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. Es geht hierbei nicht um freiwillige Zusatzleistungen oder politische Schwerpunktsetzungen, sondern um die Erfüllung der verfassungsrechtlich geschuldeten Mindestalimentation. Verfassungsrechtliche Mindeststandards stehen nicht unter einem allgemeinen Finanzierungsvorbehalt. Soweit hierfür strukturelle Anpassungen, Prioritätsverschiebungen oder stufenweise haushalterische Lösungen erforderlich sind, müssen diese vorgenommen werden.
Die SPD muss hier klar Haltung zeigen. Gute Arbeit im öffentlichen Dienst, Respekt vor dem Rechtsstaat, Anerkennung von Sorgearbeit und Verfassungstreue gehören zusammen. Hessen braucht keine neue rechnerische Übergangslösung mit absehbaren Folgeprozessen, sondern eine dauerhaft verfassungssichere, amtsangemessene und faire Besoldung.
Antragssteller: ASJ Frankfurt
Antragsteller: Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokratischen Juristen Frankfurt - für den Unterbezirksparteitag am 10./11. Mai 2025
- Die SPD Fraktion im Römer wird aufgefordert, den Parteitagsbeschluss von 2019 betreffend der „Stadtanleihe“ umzusetzen und sich für die Einführung dieses innovativen Finanzinstruments der deutschen Großstädte zur Förderung von Wohnungen mit Mietpreisbindung einzusetzen. Es wird dazu ein börsennotierter Fond aufgelegt, in dem sich Bürger und andere Anleger mit einer Mindesteinlage von 1000,- Euro an Projekten des sozialen Wohnungsbaues beteiligen können. Ziel ist der Ankauf von Immobilien durch Ausübung des Vorkaufsrechts und der Neubau von Wohnungen mit Mietpreisbindung. Vorbild ist der erfolgreiche „Social Bond“ der Stadt München, der von der SPD München im Jahre 2020 initiiert wurde.
- Der UBV der SPD Frankfurt wird das Projekt dieser Stadtanleihe in sein Programm für den Kommunalwahlkampf 2026 aufnehmen.
Begründung:
Der von der Stadt München emittierte „Social Bond“ war so erfolgreich, dass 2024 bereits eine weitere Stadtanleihe aufgelegt wurde. Erfolgreich in diesem Sinne bedeutet, dass die Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 300 Millionen Euro bereits innerhalb weniger Monate überzeichnet war und München den Fond erweiterte. Inzwischen bedienen sich Berlin, Hamburg, Essen, Würzburg, Nürnberg, Bochum und andere deutsche Großstädte ebenfalls dieses Finanzinstruments. Die Erlöse aus den Anleihen dienen der Refinanzierung des Ankaufs von Immobilien, die nach entsprechender Ausstattung mit einer Mietpreisbremse verkauft werden oder im Eigentum einer dafür gegründeten stadteigenen Wohngesellschaft überführt werden. Zum Teil wird mit den Erlösen auch Sozialer Wohnungsbau gefördert, indem den Bauherren zinsgünstige Kredite gegeben werden mit der Auflage die Wohnungen zu einem Mietpreis zu vermieten, der unter der ortsüblichen Miete liegt.
Frankfurt am Main ist die einzige deutsche Großstadt die eine solche Stadtanleihe nicht aufgelegt, ja nicht einmal geplant hat. Ebenso wie München, Hamburg und Berlin zählt es aber zu den Städten mit starker Wohnungsnot im Mietpreisbereich, der für den Normalverdiener erschwinglich ist. Es ist ein Gebot der Stunde, dass auch Frankfurt eine „Bürgeranleihe“ auf den Finanzmarkt bringt um Wohnungen mit sozialverträglichen Mieten zu schaffen.
Dies haben die Delegierten der SPD Parteitag 2019 auch so gesehen und beschlossen, dass Wohnprojekte in Frankfurt mit Stadtanleihen finanziert werden sollen. Es sind keine Gründe ersichtlich, warum der Parteitagbeschluss, basierend auf einem Antrag des UBV nunmehr nicht in das Programm der SPD Frankfurt zur Kommunalwahl 2026 aufgenommen werden soll.
Georg-August-Zinn-Forum am 20.9.2025 in Frankfurt/M
Liebe Genossinnen und Genossen,
wir freuen uns sehr, Euch wieder zum Georg-August-Zinn-Forum für Rechtspolitik einladen zu dürfen, Gastgeber sind in diesem Jahr die ASJ Hessen-Süd und Hessen-Nord:
Samstag, 20. September 2025, ab 9:30 Uhr im SPD-Parteihaus, Fischerfeldstraße 7-11 in 60311 Frankfurt
Zum Thema "Resilienz von Demokratie und Rechtsstaat in Hessen" konnten wir als Hauptreferentinnen die ehemalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser, MdB sowie Anna-Mira Brandau, Mitarbeiterin am "Thüringen-Projekt" gewinnen. Nancy wird den Rechtsextremismus als Gefahr für Demokratie und Rechtsstaat beleuchten, Anna-Mira Brandau hinterfragt, wie gut die Justiz gegen Angriffe autoritärer Populisten gewappnet ist. Es wird außerdem vier Arbeitskreise geben, an denen ihr aktiv mitwirken könnt. Mehr Informationen zum Forum und den Arbeitskreisen findet ihr unter dem folgenden Link, die Anmeldung ist bereits jetzt über diesen Link möglich.
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme.
Beste Grüße, Jürgen Gasper Vorsitzender ASJ Hessen-Süd
i.A. SPD-Bezirk Hessen-Süd
Die Arbeit der ASJ findet auf mehreren Ebenen statt. Neben der ASJ auf Unterbezirksebene gibt es die ASJ beim Bezirk Hessen-Süd. Der Vorsitzende der ASJ Hessen-Süd (Jürgen Gasper) ist gleichzeitig einer der Sprecher der ASJ Frankfurt. Zwei Vertreter der ASJ Frankfurt (Jürgen Gasper und Fabian Hoffmann) sind auch im Bundesvorstand der ASJ vertreten. Die Arbeit der ASJ auf den verschiedenen Ebenen ist eng miteinander verzahnt.
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