Mahnwache zum §218

Datum
26.04.2024
Uhrzeit
15:30 - 17:00 Uhr
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Veranstaltungsort

Römerberg

Historischer Marktplatz, 60311 Frankfurt

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50 Jahre kurzfristiger Bundestagsbeschluss zur Straffreiheit zum § 218

Dieser muss jetzt endgültig aus dem Strafgesetzbuch verschwinden

 

Am 26.04.1974 stimmte der Deutsche Bundestag dem Gesetz über die Reform des §218 zu. Eine Abtreibung in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten wurde nach ärztlicher Beratung straffrei. Leider wurde das Gesetz am 25.2.1975 vom Bundesverfassungsgericht gestoppt. 1976 verabschiedete der Bundestag eine Reform des §218, die erneut den Schwangerschaftsabbruch verbot und eine Strafandrohung gegen die Mutter und die behandelnden Ärzt*innen enthielt. Die Frauen in der SPD kämpfen seit Jahrzehnten für die Streichung des §218 und sind ein Teil eines bundesweiten Bündnisses zur Umsetzung der Ziele.

Wir begrüßen die Empfehlungen der Expertinnen-Kommission der Ampelregierung zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs, die vorschlagen in der Frühphase des Schwangerschaftsabbruchs den Abbruch grundsätzlich zu erlauben. Damit würden Abtreibungen bis zur 12. Woche aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

Wir fordern die Bundesregierung auf, zu handeln und die sexuellen und reproduktiven Rechte umgehend umzusetzen: Denn diese sind Menschenrechte!

 

Bei unserer Mahnwache „präsentieren“ wir unsere Forderungen auf roten Drahtbügeln an einer Wäscheleine.

Mit Drahtbügeln haben Frauen häufig versucht, ihre ungewollte Schwangerschaft abzubrechen – viele sind dabei gestorben. Dies darf nie wieder passieren.

 

Wir fordern:

  1. Ersatzlose Streichung von §218 StGB aus dem Strafgesetzbuch
  2. Uneingeschränkten flächendeckenden barrierefreien Zugang zu legalen wohnortnahen Schwangerschaftsabbrüchen
  3. Menschenrechtsbasierte Neuregelung des Schwangerschaftsabbruches auf Grundlage der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte
  4. Streichung der Beratungspflicht und der „Wartezeit“ (§218a)
  5. Das Recht auf freiwillige qualifizierte + ergebnisoffene Beratung als verpflichtende Aufgabe des Bundes/der Länder
  6. Übernahme aller Kosten seitens der Krankenkassen und Behandlung des Schwangerschaftsabbruches als Teil der regulären Gesundheitsversorgung und des Gesundheitsschutzes
  7. Ausbildung in den Methoden des Schwangerschaftsabbruchs als verpflichtender Teil der Ausbildung von Fachärzt*innen und bzw. Studiengänge für Medizin
  8. Umfassende Informationen über und den kostenfreien Zugang zu allen Verhütungsmitteln für alle sowie kostenfreie Vergabe der „Pille danach“ als Notfallverhütung.
  9. Enttabuisierung des Schwangerschaftsabbruchs und Berücksichtigung des Themas in der sexuellen Bildung
  10.  Soziale und ökonomische Unterstützung seitens des Staates und die Gewährleistung der notwendigen Infrastruktur für alle, die sich für ein Kind entscheiden, damit sie ihre eigene Lebensplanung aufrechterhalten können

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